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5. Die Kölnische Zeit

Nach dem Drangsal der märkisch-klevischen Zeit stellten sich die Bewohner der Länder Bilstein und Fredeburg nicht ohne Hoffnung auf eine Besserung der Verhältnisse auf die Seite Kölns, zumal Erzbischof Dietrich für sich und seine Nachfolger versprach, Schloss, Freiheit und Land Bilstein bei allen Freiheiten und Rechten belassen zu wollen.

Nach der Eingliederung der ehemaligen Herrschaft Bilstein in das kölnische Herzogtum Westfalen wurde die administrative Einteilung in diesem südwestfälischen Teil des Kurfürstentums Köln neu gegliedert. Sitz der kurkölnisch-westfälischen Regierung (Landdroste und Räte) war Arnsberg. Das Land zerfiel in vier Quartiere. Bilstein wurde Mittelpunkt des südlichen Quartiers. Es bestand aus den Ämtern Bilstein, Fredeburg und Waldenburg.

Die Verwaltung oblag einem Amtmann, auch Droste genannt. Seinen Sitz hatte er auf Burg Bilstein. Er besaß militärische Befugnisse und hatte den Oberbefehl über die angehörenden Burgmannen.

Die letztlich geführten Kriege hatten die Kölner Kurfürsten finanziell erschöpft. Um sich Geldmittel zu verschaffen, machten sie es sich zur Gewohnheit, staatliche Ämter gegen Darlehen zu verpfänden.

So waren von 1469 bis 1537 auch Burg und Amt Bilstein an die Herren Hatzfeld zu Wildenburg verpfändet. Eine weitere Verpfändung erfolgte 1552 und hatte zur Folge, dass der Bilsteiner Droste seinen Abschied nahm.

Am 14. März 1556 wurde Friedrich von Fürstenberg zum Amtmann der Ämter Waldenburg und Bilstein ernannt. Seinen Wohnsitz nahm er auf Burg Bilstein und begründete damit die Bilsteiner Linie des Geschlechts derer von Fürstenberg.

Seit dieser Zeit ist das Amt des Kölnischen Drosten in Bilstein bis zur Besetzung des Herzogtums Westfalen durch Hessen-Darmstadt 1802/03 im Besitz derer von Fürstenberg geblieben. Mit der Inbesitznahme des Herzogtums Westfalen durch Hessen-Darmstadt wurde von diesen die Militärpflicht eingeführt.

 

Anmerkung:
Nachdem 1816 das Herzogtum Westfalen von Hessen-Darmstadt an Preußen übergeben worden war, wurde mit Wirkung vom 1.1.1819 der märkische Teil Valberts dem Kreis Olpe (bis dahin Kreis Bilstein) zugeordnet.

 

6. Die erste urkundliche Erwähnung

Die erste urkundliche Erwähnung erfuhren die Wendener Schützen in einer Gerichtsurkunde vom 21. August 1582 (Stadtarchiv Olpe). Ursächlich betrifft diese Akte eine Kriminalsache, die eigentlich Angelegenheit der Stadt Olpe war und die die Wendener Schützen gar nicht berührte. Man kann dieser Urkunde entnehmen, dass ein Olper Bürger namens Wilhelm Knobbe den ebenso aus Olpe stammenden Bürger Hinrich Voß „zu Tode verwundet und entleibt hat“.

Dieses ereignete sich zu einer Zeit, in der Olpe zu einem „Freischießenspill“ die Schützen der näheren Umgebung aufgerufen hatte.

Dass diesem Schießspiel oder Wettschießen besondere Bedeutung beigemessen wurde, mag der Umstand deutlich machen, dass diese Wettkampf in Anwesenheit folgender Persönlichkeiten stattfand: „Die edlen, ehrenfesten Junker Johann von Lützenrodt, Amtmann zu Windeck, und Bernd Möllenbeck, außerdem die ehrsamen und vorsichtigen sowie ehrenachtbaren Thomas Pitthain, Bürgermeister zu Siegen, Johann Pampus, Schultheiß und sämtliche Schöffen des Gerichtes Wenden, Peter Weber, Richter zu Meinerzhagen, samt ihren Mitschützen und aller Schützengesellschaften aus den Städten Siegen, Attendorn, Drolshagen, ferner Wenden, Meinerzhagen, Valbert und Rhode“.

Ferner erfahren wir aus der Akte das Schuldbekenntnis des Wilhelm Knobbe, dass er die vorgenannten Persönlichkeiten, die während seiner Inhaftierung zu einem Frei-Schieß-Spiel einberufen waren, „darum samt und sonder für sich armen Missetäter und gefangenen Mann lauter um Gnade und Fristung seines Lebens untertänig gebeten“ hat.

Für uns ist der Streit um 1582 von nebensächlicher Bedeutung, zumal Mord und Totschlag in dieser Zeit gar nicht so selten waren. Der Wert der Urkunde besteht insbesondere in dem, was wir aus ihr über das Schützenwesen der damaligen Zeit erfahren.

Die Gerichtsakte von 1582 ist für die Geschichte der Schützenbruderschaft Wenden so bedeutungsvoll, dass sie hier wörtlich wiedergegeben werden soll:

„Ich, Wilhelm Knobbe, Bürger zu Oelpe, Thue öffentlich kundt und hiermit für jedermenniglich bekenne, wie das ich (:leider Gott im hohen Himmel erbarms:) Seligen Hinrich Voße auch Bürgern zu Oelpe, in Hanßmennekes Klaren hause, vom dem leben zum todteverwundt und entleibtt habe und das umb der missethat willen ich von den Ersamben, Vürsichtigen und Weisen Herren Bürgermeister undt Rahte der Stadt Oelpe in Hafftunggefengklich bin eingezogen worden, derwegendan die Edtlen und Ehrenfesten Junckherren ´Johann von Lützenroid, AmptmannzueWindegken und BerendtMöllembecke, Neben den ErsambenundtVürsichtigen auch Ernachtparen und frohmenThomaße Pitthain, Bürgermeistern zu Siegen, Johann Pampuße Schultheißen und von semptlichenScheffen des Gerichts Wennden, Peter Wevern, Richter zu Meinertzhagen,sampt ihren mittschützen und aller Schützengesellschaft auß den Stetten Siegen, Attendarren, Drolßhagen,fordt Wenden, Meinertzhagen,Valberrdtundt Rode pp. welche  allhier zueOelpeZeitt meiner gefennuß auf ein freySchießenspiell sein berufen worden, Sämptlichundtbesonder, vür mich ahrmenmißtheigen gefangenen mann, lauter um Gnadtundtfristungh meines lebensunterthenighgepetten, das darümb uff der obgemeltenvielfeltigefürpitt, mich die Ersambevürsichtigeundt wollweise meine gepiettenden Herren Bürgermeister, Rath undtganzte gemeinde der Stadt Oelpe zuvor, undt darnach jegen alle diejenigen, welche fürpittvür mich ahrem man gethanhabenn, außhöhestemvermuegenunderthenigst bedanken thue, undt will es die Zeit meines lebens, jegen einen jederen, mit eußerstenvermuegen und wolthatt gerne verschulden. Unndinsonderheitt allen Bürgern und Bürgerskindern aus Oelpe, beytaghundtnacht, mit leib und guthe, ihren schaden helfen wenden, undt frommen fürdern, Verlobe daneben hiermitt, die Stadt Oelpe und MienesGnedigsten Herrn Erzbischoffen zuCölln und Curfürsten lande nicht wiederumb einzukommen, es geschehe dan durch genade und zulßunghe der Herren. Weiterß verlobe ich bey meinen Treuwen, Ehren und Eidt das ich den ahngriff,gefengnußundt allen schmaidt, so ich um meiner missethat willen empfangen, ahn keinen Bürger, Bürgerskindern zu Oelpe oder einigen menschenaufff erden, weder durch mich oder jemand anderen von meinetwegen Rechn oder brechen wölle, mit hande, munde oder sonst einigerlei weise. Belob auch alle obgemeltePuncten also steiff, fest und verbrüchenlichzue den ewigen tagen zu haltenn, ohne einige gefehrde und argelist, dessen zueuhrkundt, versicherungeundt mehrer stetighkeit hab ich Wilhelm Knobbeobegesetzt, wolguitlichgepetten die Erbareundtfrohme Johanne Lisen vür der nederste Pforten, JobstenHardekopfe, Jacoben Keuern und Johanne Lisen KnobbenEidoms, alle Bürger in der Stadt Oelpe, das sie für mich ahn den Ehrsambenfüsichtigen und Wollweisen, Herrn Bürgermeister und Rathe der Stadt Oelpevür alle obgemeltePuncten Bürgern werden und neben mir diesen urfrieden mit ihren eigenen handen und Pitiziren unterschreibenundtbekrefftigen, dessen allen dan ich sie semptlichschadloß zu halten, in maßen wie obgemelt,hiermitt gelob und versprechen thue welches wir vier jetztgemelt Bürger als geschehen wahr bekennen, und tumb Wilhelms undtHilleberdten Eheleuten Pitt willen, die Bürgschaft also, wie boven geschrieben, ahngelobett,uhrkundt unser undenufSpatium eigenen handschriften und Pitiziren. Datum innOelpe im Jahr der Ringer Zahllzwey und achtzigh uff Dinschedagh den Ein undtzwentigsten tag MohnatsAusgusti.“

Die in der Urkunde von 1582 genannten Freischießen-Spiele wurden, nach Günter Becker, im 16. und 17. Jahrhundert in Südwestfalen wiederholt erwähnt. Sie hatten sich aus Schießtagen entwickelt, die von Städten und Landesfürsten gefördert und unterstützt wurden.

In einem Aufsatz mit dem Titel „Freischießen“, der 1930 in der „Heimwacht“, der damaligen Zeitschrift des Sauerländer Heimatlandes, erschien, schreibt der Verfasser, Franz Viegener, u. a.: „Freischießen wurden an denselben Orten nicht alljährlich, sondern nur in gewissen Zeiträumen abgehalten. Sie wechselten von Ort zu Ort. Stets wurden sie aber mit außergewöhnlichem Pomp und Glanz abgehalten.“

Nebenbei sei bemerkt, dass sich mit Siegen, Meinerzhagen und Valbert drei Schützenvereinigungen aus Orten beteiligten, die – es war ja das Jahrhundert der Reformation – um 1550 bzw. 1570 zum Protestantismus übergetreten waren.

Die ´Frei-Schießenspiele´ waren Marksteine in der Chronik jeder Schützengesellschaft, für die Schützen ebenso bedeutungsvoll wie das Kämpfen und Streiten bei feindlichen Angriffen und Überfällen auf turm- und mauerbewehrte Städte, wie die Verteidigung der Landwehren und der mehr oder weniger stark ausgebauten Pässe und Wegedurchlässe im ländlichen Raum.

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